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   BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92   

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https://dejure.org/1992,15253
BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92 (https://dejure.org/1992,15253)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1992 - 2 B 206.92 (https://dejure.org/1992,15253)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1992 - 2 B 206.92 (https://dejure.org/1992,15253)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Überzahlung von Dienstbezügen - Bösgläubigkeit hinsichtlich des Mangels des rechtlichen Grundes der Überzahlung von Dienstbezügen - Begriff der "Sorgfaltsverletzung" - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 9.85

    Überzahlter Anwärterverheiratetenzuschlag - Ehegatte im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel aber offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - und BVerwG 2 C 9.85 - m.w.N.).

    Vom Bundesverwaltungsgericht ist jedoch zu prüfen, ob das Oberverwaltungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel aber offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - und BVerwG 2 C 9.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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